Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Der Wissenschaftsfonds FWF ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website elane.fwf.ac.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Nach einer externen Prüfung im Mai 2020 durch die Firma gugler brand & digital entspricht die Webseite in den folgenden Punkten nicht den Bestimmungen der WCAG 2.1:

  • Bei einer Schriftvergrößerung von 200% werden Inhalte abgeschnitten bzw. überlagert.

  • Durch Erhöhen der Zeilenhöhe, Abstand nach Absätzen, Buchstabenabstand und Wortabstand auf die maximal geforderten Werte werden Inhalte überdeckt bzw. abgeschnitten.

  • Einige Seiten sind nur über das Menü erreichbar und nicht über einen alternativen Weg.

  • Englische Begriffe sind zum Teil nicht gekennzeichnet, vor allem in den Suchergebnissen.

  • Verknüpfungen zu den Boxen in der rechten Seitenleiste fehlen.

  1. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften 

  • Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind manche PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. 
    Alle PDF-Dokumente werden derzeit überarbeitet und stehen danach barrierefrei zur Verfügung.

Die Website elane.fwf.ac.at wird laufend aktualisiert und erweitert. Seit 2020 wurden betreffend der Webzugänglichkeit viele Adaptierungen vorgenommen. Der FWF ist bemüht eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu allen Online-Angeboten und Services zu gewährleisten. An der Behebung der aufgelisteten Mängel wird laufend gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist eine Selbstbewertung und wurde am 20.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 27.01.2022 überprüft.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Accessibility Evaluierung im Mai 2020 durch zwei Certified Web-Accessibility Experts von der Agentur gugler brand & digital nach WCAG 2.1, Level A und AA. Es wurden dabei exemplarisch 20 wichtige Subseiten mit allen zur Verfügung stehenden Templates und Funktionalitäten der Website überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die barrierefreie Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Die FWF Webangebote sollen von möglichst allen Nutzerinnen und Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden können. Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise, sollten Sie auf Barrieren und Mängel bei der Nutzung stoßen. Wenn Informationen für Sie unzureichend zugänglich sind, bitten wir um Kontaktaufnahme: office@fwf.ac.at. Unser Team wird sich intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und zeitnah die gewünschte Information entsprechend zur Verfügung stellen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle